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Abiparty die Zweite!
Geschrieben von Tim Strakeljahn   
Mittwoch, 17. September 2008
Es ist soweit! Unsere zweite Abiparty steigt am 18.10.2008.
Auf dem Hof Alfermann geht es um 21 Uhr los!
Für weitere Details auf den Flyer schauen.
Wir sehen uns dann dort!
Hier noch eine Einverständniserklärung für alle unter 18.
Übergabe Party Flyer
nachtbus.png




































Von Melle zur Abiparty, Eickholt
Abfahrt Ankunft
19.45 20.00
20.45
21.00
21.45
22.00
22.45 23.00
0.00 0.15
1.00
1.15
2.00
2.15
3.00
3.15

Von der Abiparty nach Melle, ZOB
Abfahrt
Ankunft
An der Haltestelle Melle, ZOB direkter Anschluss nach
20.10 20.25
 
21.10
21.25
 
22.10
22.25  
23.10 23.25  
0.25
0.40
N304 Eicken-Bruche - Wetter - Bruchmühlen
N305 Bakum - Oldendorf - Westerhausen
N381 Gesmold - Bissendorf - Osnabrück
1.25
1.40
N306 Eicken-Bruche - Buer
N307 Riemsloh - St. Annen - Neuenkirchen
N309 Sondermühlen - Wellingholzhausen
2.25
2.40
N304 Eicken-Bruche - Wetter - Bruchmühlen
N305 Bakum - Oldendorf - Westerhausen
N381 Gesmold - Bissendorf - Osnabrück
3.25
3.40
N306 Eicken-Bruche - Buer
N307 Riemsloh - St. Annen - Neuenkirchen
N309 Sondermühlen - Wellingholzhausen


Einlassbedingungen:
 
Einlass erhält generell jeder, der sein 18. Lebensjahr vollendet hat. Für alle 16- und 17jährigen gilt folgende Regelung:
Eure Eltern haben mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes, die Möglichkeit eine/n Erziehungsbeauftragte/n ausdrücklich für euch zu benennen. In Begleitung dieser/ dieses Erziehungsbeauftragten könnt ihr dann an unserer Abiparty länger als 24 Uhr teilnehmen.
Bitte bedenkt bei der Erteilung des Erziehungsauftrages:
- Die erziehungsberechtigte Person muss volljährig sein!
- Sie/Er muss reif genug und in der Lage sein, euch in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können.
- Nach dem Besuch unserer Abiparty muss die Heimfahrt gesichert sein.
- Stellt sicher, dass die erziehungsbeauftragte Person während der Begleitung von euch nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen steht!
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren. Ihr dürft desweiteren keine branntweinhaltigen Getränke (z.B. Wodka, Korn) konsumieren.
- Prinzipiell gilt: Eure Eltern tragen weiterhin die volle Verantwortung für euch, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn sie eine/n Erziehungsbeauftragte/n ernennen! 
 
Weitere Informationen bekommt ihr beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
- www.bmfsfj.de
- Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz- Staatsvertrag der Länder (1 April 2003 )
- Elterninfo Jugendschutz
 
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